Datenschutz- und DSGVO-Unterweisungen für Mitarbeiter:innen
E-Learning statt Vor-Ort-Seminar: In wenigen Klicks normenkonforme Online-Schulungen zum Datenschutz anbieten. Kombiniere unsere hochwertigen Lernvideos von DSGVO bis Cybersecurity einfach mit firmeninternen Materialien.
Normenkonform
Unsere Pflichtschulungs-Funktionen erfüllen alle regulatorischen Anforderungen z.B. nicht überspringbare Lektionen, erfolgsbasierte Wissensabfrage, Zeitstempel.
Individuell
Kombiniere unsere videobasierten Grundkurse zum Datenschutz aus unserer umfangreichen Bibliothek in wenigen Klicks mit eigenen firmeninternen Materialien.
Zeit- & kosteneffizient
Spare dir zeit- und kostenintensive Präsenztrainings: Mit uns kannst du nicht nur deine Datenschutz-Schulungen auf online, sondern auch alle anderen Themen wie Soft Skills, Produktschulungen oder Vertrieb auf E-Learning-Kurse umstellen.
Herausforderung
Viele Unternehmen sehen in Unterweisungen zum Datenschutz und zur DSGVO unliebsame sowie zeit- und kostenintensive Aufgaben.
Sollen diese Pflichtschulungen in Präsenz/vor Ort stattfinden, sind Personaler vor allem damit beschäftigt, Räume, Schulungsmaterialien, Seminarleiter:innen, Einladungen, Zertifikate usw. zu organisieren. Auf Seiten der Mitarbeiter:innen im Unternehmen werden diese Datenschutz- und DSGVO-Unterweisungen oft nur “widerwillig/träge” abgesessen.
Lösung
Mit der Software von Masterplan und unserer Bibliothek an Grundkursen kannst du Datenschutzschulungen im Handumdrehen normenkonform digital anbieten. Zeige deinen Kolleg:innen, dass auch trockene Pflichtthemen Spaß machen können und reduziere das Risiko, durch Datenschutzverletzungen von Mitarbeiter:innen zu hohen Bußgeldern verurteilt zu werden.
Lies weiter und entdecke deine persönlicheMasterplanLösung.
Pflichtschulungen digitalisieren
Hein & Oetting setzt auf Masterplan
Inhalt
1.Unsere Software: Wie du mit Masterplan in 5 Schritten deine eigene Online-Datenschutzschulung bauen kannst
1. Datenschutzschulung aus Masterplan-Bibliothek aussuchen
2. Eigene zusätzliche Materialien hochladen (z.B. PDF/Präsentation zu Anwendungsfällen in deinem Unternehmen)
3. Eigene Wissensabfrage erstellen (Quiz)
4. Datenschutz-Kurs den Mitarbeitenden per E-Mail zuordnen und Deadline definieren
5. Lernerfolg messen und direkt sehen, welche Mitarbeiter:innen wann die Schulung erfolgreich abgeschlossen haben
2.Unsere Grundkurse zu Online-Datenschutz
Datenschutzschulungen, die man sich gerne anschaut
Ein Beispiel für unsere motivierenden Inhalte für Datenschutz-Schulungen:
3.Vorteile von Online-Datenschutzschulungen gegenüber Präsenzschulungen
Präsenzschulungen
Online-Schulung mit Masterplan
Geringer Zeitaufwand für Organisation
Organisation von Einladungen, Schulungsmaterial, Räumen, Trainer:innen und Zertifikaten dauert oft mehrere Arbeitstage
Wenige Minuten zum Erstellen einer individuellen Datenschutzunterweisung
Geringe finanzielle Kosten
ca. 800€ pro Teilnehmer:in z.B. für ein externes eintägiges Grundlagenseminar zur DSGVO
maximal 249€ pro Jahr pro Mitarbeiter:in für alle Schulungsthemen von Führungskräfte-Trainings bis Vertriebs-, Produkt- und Pflichtschulungen
Hohe Flexibilität
Ort & Zeit stehen fest, Mitarbeiter:innen-Anzahl ist begrenzt
Mitarbeiter:innen können Datenschutzschulungen per Tablet, Smartphone oder PC machen und das wann und wo sie Zeit dafür haben. Anzahl der Teilnehmer:innen ist unbegrenzt zu erhöhen.
Garantierter Lernerfolg
Es können Fragen an Seminarleiter:innen gestellt werden, Wissensabfrage ist möglich. Allerdings ist ein einzelner langer Lernblock nachweislich weniger effektiv als wiederholtes Lernen in kleinen Sinneinheiten (Spaced Repetition, Chunking).
Die Benutzeroberfläche spricht alle an.
Die Lektionen sind mit 2-10 Minuten kurz und knackig.
Die Fragen zu den Lektionen müssen richtig beantwortet werden.
Die Lektionen können jederzeit wiederholt werden.
Hohe Mitarbeiter:innen-Motivation
Die Vor-Ort-Seminare werden oft eher widerwillig besucht und abgesessen. Das liegt daran, dass sie lang und zeitlich unflexibel sind und in Form von Frontalbeschallung im Klassenraum durchgeführt werden.
Masterplan wird als Mitarbeitervorteil wahrgenommen. Das erhöht Bindung und Identifikation mit dem Unternehmen.
4.Welche Anforderung müssen Online-Schulungen zum Datenschutz erfüllen, damit sie normenkonform sind?
Werden Pflichtschulungen online statt durch Vor-Ort-Seminar angeboten, müssen besondere Anforderungen erfüllt werden. Masterplan hat dafür die Pflichtschulungs-Funktion entwickelt. Wird einem Mitarbeitenden ein Datenschutz-Lernpfad als solche zugewiesen, so:
1. Muss ein (individuelles) Fälligkeitsdatum bestimmt werden, bis zu dem der Kurs zu absolvieren ist. Masterplan schickt rechtzeitig Erinnerungs-E-Mails heraus und benachrichtigt auch die hinterlegte Kontaktperson (den Unterweisenden) über den Fortschritt des Mitarbeitenden.
2. Der Wissensstand muss per Quiz erfolgsabhängig nachgewiesen werden. Neu ist, dass ein Kurs nur dann als erfolgreich abgeschlossen gilt, wenn eine bestimmte Anzahl an Fragen richtig beantwortet wurde.
3. Teilnehmer:innen erhalten eine Urkunde per E-Mail, sobald sie den Pflichtkurs erfolgreich bestehen. Der Unterweisende kann ein detailliertes Reporting herunterladen zu allen Teilnehmenden, für die sie oder er verantwortlich ist.
4. Jede Urkunde hat eine individuell festgelegte Gültigkeitsdauer. Masterplan informiert Teilnehmer:innen automatisch, wann das Zertifikat abläuft und die nächste Pflichtschulung ansteht.
5. Lektionen in Pflichtschulungen können nur in der vom Unterweisenden festgelegten Reihenfolge absolviert und nicht übersprungen werden.
5.Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen einer DSGVO- und eine Datenschutzschulung allgemein?
Seit 2018 gilt die Datenschutzgrundverordnung für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-DSGVO). Das bedeutet, dass jede Datenschutzschulung auf diesem Gesetz aufsetzen sollte. Im nationalen Raum gilt darüber hinaus auch noch das BDSG (Bundesdatenschutzgesetz), das die Vorschriften der DSGVO konkretisiert und spezifiziert. Während sich eine DSGVO-Schulung hauptsächlich auf die europäischen Regelungen zu personenbezogenen Daten bezieht, kann eine umfassendere Datenschutzschulung auch das BDSG mit einbeziehen. Für die meisten Mitarbeiter:innen sind die grundlegenden Informationen zur DSGVO ausreichend - Schulungen für Führungskräfte und Datenschutzbeauftragte sollten darüber hinausgehen.
Ist es zwingend notwendig einen Datenschutzbeauftragten zu benennen und auszubilden auch wenn bereits Datenschutzschulungen mit Masterplan angeboten werden?
Geregelt ist der Datenschutzbeauftragte in den Artikeln 35 f. der Datenschutzgrundverordnung und ganz konkret in Artikel 37 heißt es, dass ein Datenschutzbeauftragter benötigt wird, wenn die Kerntätigkeit des Unternehmens in der Durchführung von Verarbeitungsvorgängen besteht. Das sind Unternehmen, die zum Beispiel im Scoring- oder Profiling Bereich tätig sind. Marktforschung- oder Meinungsforschungsunternehmen, Sicherheitsunternehmen, Überwachungsunternehmen, aber auch Social Media Anbieter, Versicherungsunternehmen,...also eine ganze Menge an Unternehmen, die darunter fallen. Dazu kommt die Vorschrift, dass die Kerntätigkeit des Unternehmens auch eine umfangreiche, regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen beinhalten muss. Es gilt also im Einzelnen zu überprüfen: Haben wir im Unternehmen riskante Datenverarbeitungsvorgänge? Wenn ja, dann muss ein Datenschutzbeauftragter her.
Wie oft müssen Mitarbeiter eine Datenschutzschulungen durchlaufen?
Es ist nicht gesetzlich eindeutig geregelt, wie oft Schulungen zu Datenschutz und DSGVO erfolgen müssen. Experten empfehlen allerdings, das Wissen spätestens alle 1-2 Jahre aufzufrischen. In bestimmten Branchen und Bereichen ändern sich Vorgaben aber regelmäßig, sodass es Sinn ergibt, in kürzeren Abständen zu schulen.
Welche Inhalte sollte eine Datenschutz- bzw. DSGVO-Schulung abdecken?
Bei einer Schulung zur DSGVO geht es nicht darum, die Mitarbeitenden zu Datenschutzexperten auszubilden, sondern vielmehr um eine Sensibilisierung und Schaffen von Grundlagen. Fragen wie “Was sind eigentlich personenbezogene Daten?” und “Wo habe ich in meinem Arbeitsalltag damit zu tun?” sollte jed:e Mitarbeiter:in beantworten können. Konkrete Inhalte können sein: - Was ist Datenschutz und was sind deine Aufgaben? - Was ist die Datenschutzgrundverordnung? - Was sind personenbezogene Daten? - Wie muss ich personenbezogene Daten verarbeiten? - Wie schützt man sich gegen Bedrohungen von außen? - Welche Verbraucherrechte habe ich bezüglich meiner eigenen Daten? - Wer ist der Datenschutzbeauftragte und was macht er? Wie erkenne ich eine mögliche Datenschutzverletzung in meinem Unternehmen? - Wie und bei wem melde ich eine mögliche Datenschutzverletzung? Darüber hinaus gilt: Je individueller desto besser. Mit den Lernpfaden von Masterplan können die Grundlagen vermittelnden Video-Kurse ganz einfach mit unternehmensinternen Hinweisen kombiniert werden z.B. mit einem Statement des Datenschutzbeauftragten.
Welche Konsequenzen kann es geben, wenn keine Datenschutzschulungen durchgeführt werden?
Eine Datenschutzschulung schützt Kund:innen, Mitarbeiter:innen sowie das Unternehmen selbst vor unangenehmen und kostspieligen Datenpannen. Kostspielig ist hier wortwörtlich zu nehmen: Je nach Größe des Unternehmens und Art des Verstoßes können Bußgelder von über 20 Millionen Euro anfallen. So haben Google und Amazon im Jahr 2020 jeweils Strafen über 40 und 35 Millionen Euro kassiert, weil sie Cookies nicht korrekt umgesetzt hatten. Immer wieder werden hohe Bußen verhängt, weil Datenschutzpannen, zum Beispiel der Verlust von Kreditkarteninformationen oder Kundendaten allgemein, zu spät gemeldet und zu langsam entsprechende Gegenmaßnahmen ergriffen werden, so zum Beispiel im Fall des Unternehmens Ticketmaster UK. Insbesondere hier sind Datenschutzschulungen besonders wichtig, damit jeder Mitarbeiter einen mögliche Verletzung erkennen und möglichst schnell melden und eskalieren kann. Unternehmen, die ihre Mitarbeiter:innen schulen und das auch nachweisen können, haben die Aussicht, bei einem Verstoß mit milderen Sanktionen zu rechnen.
Ist eine Datenschutzschulung gesetzlich verpflichtend und wenn ja, für welche Mitarbeitenden?
Jein. Laut DSGVO gibt es keine explizite Pflicht, eine Datenschutzschulung durchzuführen. Das bedeutet, es ist mit keinem Bußgeld oder Überprüfung zu rechnen, wenn keine Unterweisung stattfindet. Jedoch ergibt sich aus den Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung eine indirekte Pflicht zur Schulung: Gibt es einen Datenschutz-Vorfall, kann das Unternehmen aufgrund fehlender Aufklärung zur Verantwortung gezogen werden. Es unterliegt nämlich gemäß Art. 5 Abs. 2 DSGVO einer allgemeine Nachweispflicht zur Einhaltung des Datenschutzrechts. Einfach ausgedrückt bedeutet das: Arbeitgeber:innen sind dazu verpflichtet, nachzuweisen, dass sie ihren Mitarbeiter:innen das notwendige Werkzeug an die Hand gegeben haben, um Datenpannen zu umschiffen und rechtssicher mit Daten umzugehen.
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