Allgemeine Nutzungsbedingungen
der Masterplan com GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Masterplan com GmbH

Diese AGB treten für alle Kunden ab dem 11. Mai 2021 in Kraft, sofern der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von vier Wochen nach Empfang der E-Mail, in der sie ihm mitgeteilt werden, widerspricht. Für alle Kunden, die ab dem 1. April 2021 Verträge geschlossen haben, gelten ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses die AGB in dieser Fassung.

1. Vertragsparteien und Definitionen

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge über den internetbasierten Zugang zur Masterplan Learning Engagement Plattform, die zwischen der Masterplan com GmbH, Dircksenstraße 47, 10178 Berlin („Masterplan“) und ihren Vertragspartnern („Kunde“), die keine Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder anderer entsprechender einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen sind, geschlossen werden. Abweichende AGB des Kunden finden auf Verträge keine Anwendung, es sei denn, Masterplan stimmt ihrer Anwendung ausdrücklich in Schriftform zu.
(2) Für diese AGB gelten die nachfolgenden Definitionen:
„Digitale Lerninhalte” meint alle Schulungsangebote, die auf der Learning Engagement Plattform von Masterplan eingestellt werden und abrufbar sind sowie solche, die künftig durch Masterplan dort eingestellt werden.
„Höhere Gewalt„ meint Ereignisse, die von Masterplan oder dem Kunden bei Anlegung der gebotenen Sorgfalt nicht abgewendet werden könnten, wie z. B. Naturkatastrophen jeder Art, Brand, Verkehrsunfälle, Krieg, Sabotage, Streiks und/oder Stromausfälle.
„Learning Experience Plattform“ meint die von Masterplan unter der URL www.masterplan.com betriebene Plattform, inklusive sämtlicher Funktionen und Inhalte.
„Named User Lizenz” meint die unter dem Vertrag vereinbarte Höchstzahl von Named Usern des Kunden, die zur Nutzung der Services von Masterplan berechtigt sind, unabhängig davon, ob sich die Named User bereits für die Nutzung der Services registriert haben und/oder diese in Anspruch nehmen.
„Named User” ist ein Nutzer der Services von Masterplan, der sich über die Learning Engagement Plattform namentlich als Nutzer registriert hat.
„Partei/Parteien” meint Masterplan und/oder den Kunden.
„Vertrauliche Informationen” sind sämtliche Informationen und Unterlagen unabhängig von der Art Ihrer Verkörperung oder Wiedergabe, einschließlich der Vertragsdokumente, die einer Partei von der anderen Partei zur Verfügung gestellt werden, und die nicht öffentlich verfügbar sind oder aus deren Inhalt sich ergibt, dass sie offensichtlich vertraulich behandelt werden sollen. Vertrauliche Informationen sind insbesondere technische, geschäftliche und sonstige Informationen, beispielsweise Informationen in Bezug auf Technologien, Forschung und Entwicklung, Produkte, Dienstleistungen, Preise von Produkten und Dienstleistungen, Kunden,

2. Vertragsgegenstand und Zustandekommen des Vertrages

(1) Masterplan betreibt die Software-as-a-Service-Learning Engagement Plattform über das Medium Internet und stellt diese ihren Kunden zur Verfügung.
(2) Vertragsgegenstand ist der internetbasierte Zugang zur Masterplan Learning Engagement Plattform in ihrer jeweils aktuellen Version, mit den implementierten Funktionalitäten sowie die Nutzung der durch Masterplan auf der Learning Engagement Plattform bereitgestellten Inhalte für die Dauer des Vertrages durch die Kunden (die „Services“).
(3) Die Services umfassen die Bereitstellung des erforderlichen Speicherplatzes für die vertragsgemäße Nutzung der Funktionen der Learning Engagement Plattform sowie die Speicherung der aus der Nutzung der Learning Engagement Plattform vom Kunden und/oder seinen Nutzern generierten Daten auf einem Server von Masterplan während der Vertragslaufzeit. Der konkrete Leistungs- und Funktionsumfang sowie das vereinbarte Vergütungsmodell und die Anzahl der Named User ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot von Masterplan an den Kunden. Soweit der Kunde weitere Named User freischalten möchte, bedarf dies einer entsprechenden Ergänzungsvereinbarung zwischen den Parteien.
(4) Die Services werden auf Basis eines Named User-Modells betrieben, d.h. die Services dürfen nur von Mitarbeitern des Kunden genutzt werden, die sich über die Learning Engagement Plattform namentlich als Nutzer registriert haben.
(5) Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart wird, kommt der Nutzungsvertrag (unter Verweis auf diese AGB) mit Unterzeichnung des Angebots durch beide Parteien zustande (der „Vertrag“).

3. Umfang der Leistungen

(1) Während der Vertragslaufzeit erhält der Kunde Zugriff auf alle Funktionen der Learning Engagement Plattform, inklusive der Nutzer(Named User)-Verwaltung sowie der Named User Lizenzverwaltung. Dies umfasst auch die Bereitstellung der mit dem Kunden vereinbarten Kursprogramme auf der Learning Engagement Plattform. Masterplan gewährt den vom Kunden benannten Named Usern, im Umfang der vereinbarten maximalen Lizenzanzahl, Zugriff auf die Learning Engagement Plattform.
(2) Weitere Leistungen durch Masterplan sind nicht Vertragsbestandteil. Es besteht keine Möglichkeit der Interaktion mit einzelnen Speakern bezüglich der Inhalte einzelner Lernmodule.
(3) Übergabepunkt für die Services von Masterplan an den Kunden ist der Routerausgang des Servers von Masterplan bzw. des von Masterplan beauftragten externen Rechenzentrumsdienstleisters. Im Übrigen fallen die Nutzung von Rechnersystemen und Leitungen Dritter im Internet in den Risikobereich des Kunden.
(4) Masterplan ist berechtigt, den Vertrag zu ändern sowie die Services zu überarbeiten und den Funktionsumfang zu erweitern, ohne dadurch die vereinbarten Services wesentlich einzuschränken. Masterplan wird dem Kunden Änderungen dieses Vertrages vier (4) Wochen vor Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail an die hinterlegte Kontaktadresse ankündigen. Dabei wird Masterplan dem Kunden die Änderungen sowie die Frist zum Widerspruch mitteilen und ihn auf die Folgen des Widerspruchs hinweisen. Der Widerspruch kann per E-Mail an die angegebene Adresse erfolgen. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht schriftlich oder per E-Mail innerhalb einer Frist von vier (4) Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, wird die Änderung Vertragsbestandteil. Widerspricht der Kunde, werden sich die Parteien einvernehmlich auf eine Lösung verständigen. Im Falle einer Nichteinigung ist Masterplan berechtigt, den Vertrag zu kündigen.

4. Verfügbarkeit der Services

(1) Masterplan stellt dem Kunden die Learning Engagement Plattform 24 Stunden und 365 Tage pro Kalenderjahr zur Nutzung zur Verfügung. Masterplan gewährleistet eine Verfügbarkeit der Learning Engagement Plattform in Höhe von durchschnittlich 99% pro Kalenderjahr („SLA”).
(2) Masterplan ist berechtigt, die Learning Engagement Plattform für fünf (5) Stunden pro Monat für Wartungsarbeiten zu unterbrechen, wenn Arbeiten an ihrem Server und/oder sonstigen Leistungsinhalten vorzunehmen sind, die ohne eine Unterbrechung der Leistungen nicht durchgeführt werden können. Masterplan wird die Wartungsfenster, nach Möglichkeit, außerhalb der üblichen Arbeitszeit legen. Die Zeiten der Wartungsfenster gelten nicht als Zeiten der Nichtverfügbarkeit im Sinne der Ziffer 4(1) dieser AGB.
(3) Masterplan wird den Kunden nach Möglichkeit im Voraus über Wartungsarbeiten, Leitungsunterbrechungen und deren voraussichtliche Dauer sowie über etwaige Störungen über die Webseite https://status.masterplan.com/ informieren.
(4) Für internet- oder netzbedingte Ausfallzeiten und insbesondere für Ausfallzeiten, in denen die Learning Engagement Plattform aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Masterplan liegen, wie z.B. Höhere Gewalt, Verschulden Dritter, etc., über das Internet nicht zu erreichen sind, ist Masterplan nicht verantwortlich.

5. Rechte des Kunden, Nutzungsvoraussetzungen

(1) Die jeweiligen Accounts der Named User sind nicht übertragbar, auch nicht auf weitere Mitarbeiter des Kunden.
(2) Die Inanspruchnahme der Services ist technisch von der Anmeldung des jeweiligen Named Users abhängig. Dafür muss der Named User sich mit seiner E-Mail-Adresse und einem vom ihm gewählten Passwort anmelden. Anschließend muss er in seinem Profil zumindest seinen vollständigen Namen und den Tätigkeitsbereich angeben. Die übrigen Profildaten sind freiwillig. Mit der Einladung des Named Users gilt die jeweilige Lizenz als vergeben. Der Kunde kann die jeweilige Lizenz erst nach Deaktivierung des Named Users wieder neu vergeben.
(3) Die zur Nutzung der Learning Engagement Plattformerforderlichen technischen Zugangsvoraussetzungen und Empfehlungen (z.B. hinsichtlich der Browser Software) sind unter http://support.masterplan.com/ im Bereich “IT-Voraussetzungen” beschrieben.
(4) Der Kunde ist berechtigt eigene Lerninhalte auf die Learning Engagement Plattform zu laden. Die Nutzung dieser Inhalte steht ausschließlich den Named Usern des Kunden zur Verfügung. Für die Dauer des Vertrages räumt der Kunde Masterplan ein einfaches Recht ein, die eigenen Lerninhalte des Kunden auf der Learning Engagement Plattform zur Verwendung durch den Kunden und seine Named User zu speichern, Datensicherungen zu erstellen, soweit erforderlich mit Subunternehmern zu teilen und zum Abruf bereit zu halten. Nach Ablauf des Vertrages wird Masterplan die eigenen Lerninhalte des Kunden von der Learning Engagement Platform löschen. Der Kunde ist verpflichtet, die entsprechenden eigenen Lerninhalte vor Vertragsende zu sichern.
(5) Masterplan räumt dem Kunden im Rahmen der Named User Lizenzen für die Vertragslaufzeit das nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare Recht ein, die Digitalen Lerninhalte nach Maßgabe des Vertrages zu nutzen und/oder seinen Named Usern die Nutzung zu gestatten. Das Nutzungsrecht ist auf den Zweck der Schulung der Named User beschränkt.
(6) Sämtliche Rechte an den Digitalen Lerninhalte verbleiben bei Masterplan. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Digitalen Lerninhalte oder sonstige Inhalte von Masterplan auf eigene Rechner oder sonst außerhalb des Serversystems von Masterplan zu kopieren.
(7) Der Kunde darf die Digitalen Lerninhalte und sonstige Inhalte von Masterplan nicht an Dritte weitergeben (d.h. weder veräußern, noch vermieten oder verleihen) und Dritten nicht zugänglich machen.
(8) Der Kunde darf die Digitalen Lerninhalte und sonstige Inhalte von Masterplan nicht übersetzen, abändern, bearbeiten, dekompilieren, zurückentwickeln oder disassemblieren. Gesetzlich zwingende Rechte unter dem Urhebergesetz bleiben unberührt.

6. Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde schafft die erforderlichen kundenseitigen Nutzungsvoraussetzungen, insbesondere die Systemvoraussetzungen, Infrastruktur sowie für die Telekommunikationsverbindung zwischen dem Kunden und Masterplan bis zum Übergabepunkt selbst.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, seine eigenen Lerninhalte, Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.
(3) Der Kunde hat die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um die Nutzung der Services durch Unbefugte zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Kunde, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen. Der Kunde wird Masterplan unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass Passwörter Unbefugten bekannt geworden sein könnten.
(4) Dem Kunden obliegt außerdem die Überwachung seines Personals und insbesondere der Named User. Er ist verpflichtet, diese zu verpflichten, ihrerseits die für sie geltenden Bestimmungen des Vertrages einzuhalten.
(5) Der Kunde wirkt darauf hin, dass die Named User für den Zugang nur sichere Passwörter wählen, um einen angemessenen Zugangsschutz zu den Accounts zu gewährleisten.
(7) Der Kunde darf von Masterplan eingerichtete Sicherheitsmaßnahmen nicht umgehen oder ausschalten, er darf Inhalte von Masterplan nicht verändern.
(8) Der Kunde ist selbst für Sicherungskopien von eigenen Lerninhalten und/oder Daten von Named Usern vor Einstellen auf die Learning Engagement Plattform verantwortlich. Soweit die Services dies technisch ermöglichen, hat der Kunde bzw. der Named User die von ihm während der Nutzung der Services generierten Daten ebenfalls regelmäßig durch Download zu sichern und eigene Sicherungskopien zu erstellen.
(9) Der Kunde darf die Services nicht zu rechtswidrigen Zwecken verwenden.
(10) Werden dem Kunden Störungen bekannt, hat er Masterplan unverzüglich über Störungen der Services zu unterrichten und Masterplan - soweit es ihm möglich ist - in angemessenem Umfang bei der Feststellung der Störung und ihrer Ursachen sowie deren Beseitigung zu unterstützen.

7. Vertragslaufzeit

(1) Der Vertrag tritt, soweit nichts anderes im Angebot vereinbart wurde, zum jeweils nächsten 1. Tag des Monats nach Unterschrift durch beide Parteien in Kraft und hat eine Vertragslaufzeit von zwei (2) Jahren („Vertragslaufzeit”).
(2) Nach Ablauf der Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um jeweils ein (1) weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres ordentlich gekündigt wird.
(3) Das Recht zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Zur fristlosen Kündigung ist Masterplan insbesondere berechtigt, wenn der Kunde fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet oder die vertraglichen Bestimmungen über die Nutzung der Learning Engagement Plattform und der Services verletzt. Eine fristlose Kündigung setzt in jedem Falle voraus, dass der andere Teil schriftlich abgemahnt und aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen.
(4) Mit Beendigung des Vertrages ist der Kunde nicht mehr berechtigt, die Services, inklusive der Learning Engagement Plattform, oder Teile davon zu nutzen.

8. Nennung als Referenzkunde

(1) Masterplan ist berechtigt, den Kunden als Referenzkunden in Pressemitteilungen oder sonstigen Marketingmaterialien (auch digital) sowie auf der Webseite von Masterplan zu benennen. Der Kunde kann der Nennung schriftlich (E-Mail ist ausreichend) widersprechen.
(2) Die Angabe kann dabei auch mit der Darstellung des Firmenlogos des Kunden erfolgen. Der Kunde räumt Masterplan zu diesem Zweck ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht hinsichtlich der hierfür erforderlichen Namens- und Markenrechte ein.

9. Vergütung

(1) Für die Bereitstellung der Services zahlt der Kunde eine Servicegebühr in Höhe des in dem Vertrag vereinbarten Betrags pro Named User Lizenz pro Vertragsjahr. Masterplan ist berechtigt, die Servicegebühr für die Services um bis zu fünf (5) Prozent zu erhöhen, wenn dies dem Kunden mindestens dreißig (30) Tage vor dem Ende des jeweiligen Vertragsjahres der Vertragslaufzeit schriftlich mitgeteilt wird.
(2) Die Servicegebühr ist nutzungsunabhängig und fällt auch an, wenn sich weniger als die vereinbarte Höchstzahl der Named User gemäß erworbener Named User Lizenzen registrieren und/oder Named User den Service nicht in Anspruch nehmen.
(3) Die Servicegebühr ist für jedes Vertragsjahr im Voraus gemäß Ziffer 9(4) zu zahlen.
(4) Die jeweilige Servicegebühr ist innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der jeweiligen Rechnung von Masterplan bei dem Kunden auf das in der Rechnung angegebene Geschäftskonto von Masterplan zu zahlen. Sämtliche Beträge verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Die Kosten für Einstellung eigener Inhalte sind bis zu 10 GB kostenlos. Darüberhinausgehendes Volumen für das Einstellen eigener Inhalte beträgt EUR 0,06 pro Gigabyte.

10. Mängelhaftung, Haftung

(1) Masterplan gewährleistet die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der Learning Engagement Plattform und der Services nach den Bestimmungen des Vertrags.
(2) Masterplan ist zur sofortigen Sperre der eingestellten Inhalte des Kunden oder in besonderen Fällen des Zugangs zur der Learning Engagement Plattform berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die durch den Kunden gespeicherten Inhalte rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte Masterplan davon in Kenntnis setzen. Masterplan hat den Kunden von der Sperre und dem Grund der Sperrung unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.
(3) Die Haftung von Masterplan auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Ziffer 10 eingeschränkt.
(4) Masterplan haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Bereitstellung der Services, deren Freiheit von Mängeln, die ihre Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie etwaige Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung der Services ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Kunden oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.
(5) Soweit Masterplan gemäß Ziffer 10(3) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die Masterplan bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die Masterplan bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln der Services sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Services typischerweise zu erwarten sind.
(6) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Masterplan.
(7) Masterplan haftet nicht im Fall von Höherer Gewalt. Dies gilt insbesondere für eine Nichteinhaltung der Verfügbarkeitszusage in Ziffer 10(1) dieser AGB.
(8) Für den Verlust von Daten haftet Masterplan insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, vor Übermittlung der Daten und/oder später - soweit es ihm technisch möglich war - Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

11. Vertraulichkeit

(1) Die Parteien haben alle Vertraulichen Informationen, die eine Partei der anderen Partei unter dem Vertrag mitteilt oder von der anderen Partei erhält, vertraulich zu behandeln und ausschließlich zum Zweck der Leistungserbringung zu benutzen.
(2) Die Parteien werden Vertrauliche Informationen vor unbefugtem Zugriff schützen und mit der gleichen Sorgfalt behandeln, die sie bei ihren eigenen, gleichermaßen Vertraulichen Informationen anwenden, mindestens jedoch die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
(3) Diese Vertraulichkeitsverpflichtungen gelten nicht für Informationen, die
  1. der empfangenden Partei bekannt waren, bevor sie sie von der anderen Partei unter dem Vertrag erhalten hat, oder
  2. die empfangende Partei ohne Rückgriff auf vertrauliche Informationen der anderen Partei selbständig entwickelt hat oder
  3. die empfangende Partei von einem Dritten erlangt hat, der in Bezug auf die Nutzung und Weitergabe dieser Informationen nicht an Beschränkungen gebunden ist, oder 4. ohne Verschulden oder Zutun der empfangenden Partei allgemein bekannt sind oder werden oder
  4. die eine Partei gegenüber der empfangenden Partei durch schriftliche Erklärung von der Vertraulichkeit ausgenommen hat oder
  5. die Offenlegung durch ein richterlichen oder behördlichen Beschluss angeordnet wird.

12. Datenschutz

(1) Die Parteien werden die jeweils anwendbaren Datenschutzbestimmungen beachten. Soweit der Kunde besondere Verarbeitungen durch Masterplan wünscht, stellt der Kunde sicher, dass er zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten auch berechtigt ist.
(2) Masterplan wird bei der Erbringung seiner Services als Auftragsverarbeiter für den Kunden tätig nach Maßgabe des gesondert vereinbarten Auftragsverarbeitungsvertrages.

13. Schlussbestimmungen

(1) Diese AGB sowie die unter ihr getroffenen Vereinbarungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von Masterplan.
(2) Es bestehen keine mündlichen Vereinbarungen zu den AGB. Änderungen oder Ergänzungen der AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.
Stand Juni 2023