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Allgemeine Nutzungsbedingungen der Masterplan com GmbH (abgelaufen)

Vertragsparteien und Definitionen

a. Die vorliegenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen („Nutzungsbedingungen“) gelten für alle Verträge der Masterplan com GmbH, Husemannplatz 1, 44787 Bochum („Masterplan“) mit ihren Vertragspartnern („Kunde“) über die Erbringung von E-Learning Services. (jeder dieser Verträge einschließlich der Regelungen dieser Nutzungsbedingungen nachfolgend der „Vertrag“). Die Nutzungsbedingungen gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB) ist.
b. „E-Learning-Kurs“ meint den von Masterplan entwickelten und unter dem E-Learning-Portal abrufbaren Kurs, bestehend aus den E-Learning-Videos, Texten und Präsentationen, wie in dem Vertrag näher beschrieben.
c. „E-Learning-Portal“ meint das von Masterplan unter der URL www.masterplan.com betriebene Online-Portal.
d. „E-Learning-Videos“ meint die von Masterplan produzierten Videos zur Vermittlung digitaler Inhalte, wie in dem Vertrag näher beschrieben.
e. „Höhere Gewalt“ meint Ereignisse, die von der jeweiligen Partei des Vertrages bei Anlegung der gebotenen Sorgfalt nicht abgewendet werden könnten, wie z. B. Naturkatastrophen jeder Art, Brand, Verkehrsunfälle, Krieg, Sabotage, Streiks und/oder Stromausfälle.
f. „Named User Lizenz” meint die unter dem Vertrag vereinbarte Höchstzahl von Named Usern des Kunden, die zur Nutzung der Services von Masterplan berechtigt sind, unabhängig davon, ob sich die Named User bereits für die Nutzung der Services registriert haben und/oder diese in Anspruch nehmen.
g. „Named User” ist ein Nutzer der Services von Masterplan, der sich über das E-Learning-Portal namentlich als Nutzer registriert hat.
f. „Vertrauliche Informationen” sind sämtliche Informationen und Unterlagen unabhängig von der Art Ihrer Verkörperung oder Wiedergabe, einschließlich der Vertragsdokumente, die einer Partei von der anderen Partei zur Verfügung gestellt werden, und die nicht öffentlich verfügbar oder aus deren Inhalt sich ergibt, dass sie offensichtlich nicht vertraulich behandelt werden sollen. Vertrauliche Informationen sind insbesondere technische, geschäftliche und sonstige Informationen, beispielsweise Informationen in Bezug auf Technologien, Forschung und Entwicklung, Produkte, Dienstleistungen, Preise von Produkten und Dienstleistungen, Kunden, Mitarbeiter, Subunternehmer, Marketing-Pläne, finanzielle Angelegenheiten.



Vertragsgegenstand

a. Der Vertrag regelt die Bereitstellung des E-Learning-Kurses über das E-Learning-Portal durch Masterplan für den Kunden nach nähere Maßgabe der Leistungsbeschreibung (die „Services“).
b. Masterplan stellt den Zugang zu E-Learning-Kurs mit Wirkung zu dem in dem Vertrag vereinbarten Datum (der „Kursbeginn“) erstmalig zur Nutzung zur Verfügung.
c. Masterplan erbringt ihre Services als Software-as-a-Service-Leistungen. Umfasst von den Services ist damit die Bereitstellung des erforderlichen Speicherplatzes für die Speicherung der aus der Nutzung des E-Learning-Kurses vom Kunden und/oder seinen Nutzern generierten Daten auf einem Server von Masterplan für die Vertragslaufzeit..
d. Der Speicherplatz ist hinsichtlich der Speicherung der Inhalte des E-Learning-Kurses unbegrenzt. Für das Streaming der Inhalte des E-Learning-Kurses berechnet Masterplan keine zusätzliche Vergütung.
e. Die Services werden auf Basis eines Named-User-Modells betrieben, d.h. die Services dürfen nur von Mitarbeitern und/des Kunden genutzt werden, die sich über E-Learning-Portal namentlich als Nutzer registriert haben.
f. Die Anzahl der Named User ist auf die in dem Vertrag vereinbarte Summe Named Usern beschränkt. Soweit der Kunde weitere Named User freischalten möchte, bedarf dies einer entsprechenden Ergänzungsvereinbarung zwischen den Parteien zu dem Vertrag.



Umfang der Services

a. Eine nähere Beschreibung der Services ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung. Die Services umfassen neben dem dort beschriebenen E-Learning-Grundkurs auch alle Vertiefungs- und alle neuen Kurse, die von Masterplan während der Vertragslaufzeit über das E-Learning-Portal allgemein verfügbar gemacht werden.
b. Übergabepunkt für die Leistungen von Masterplan an den Kunden ist der Routerausgang des Servers von Masterplan bzw. des von Masterplan beauftragten externen Rechenzentrumsdienstleisters. Im Übrigen fällt die Nutzung von Rechnersystemen und Leitungen Dritter im Internet in den Risikobereich des Kunden.
c. Masterplan ist berechtigt, die Services nach eigenem Ermessen zu aktualisieren. Sofern und soweit mit der Änderung der Services eine wesentliche Einschränkung von Funktionalitäten der Services einhergeht, wird Masterplan dies dem Kunden spätestens drei Wochen vor dem Wirksamwerden einer solchen Änderung schriftlich oder per E-Mail ankündigen. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht schriftlich oder per E-Mail innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, wird die Änderung Vertragsbestandteil. Widerspricht der Kunde, werden sich die Parteien einvernehmlich auf eine Lösung verständigen.
d. Weitere Leistungen kann der Kunde gegen eine gesondert zu vereinbarende Vergütung separat bei Masterplan erwerben, sofern diese Leistungen allgemein von Masterplan verfügbar gemacht werden. Dies betrifft insbesondere Leistungen wie Helpdesk- und Supportleistungen, kundenspezifische Anpassungen, Produktion kundenspezifischen Contents sowie die Beratung hinsichtlich Einsatz und Umgang mit E-Learning-Kursen.


Nutzungsberechtigte des Kunden (Named User)

a. Zur Inanspruchnahme der Services berechtigt sind nur Named User des Kunden. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Services Mitarbeitern weiterer Gesellschaften zur Verfügung zu stellen; dies gilt auch für verbundene Unternehmen des Kunden.
b. Die Nutzungsberechtigung ist auf die vereinbarte Anzahl der maximal vom Kunden bei Masterplan als Named User eingetragenen Mitarbeiter des Kunden beschränkt.
c. Die jeweiligen Accounts der Named User sind nicht übertragbar, auch nicht auf weitere Mitarbeiter des Kunden.
d. Werden die Services durch mehr als die vereinbarte Anzahl der Name User genutzt, hat der Kunde für jeden weiteren Nutzer eine zusätzliche Named-User-Lizenz zu erwerben und entsprechende Nutzungsgebühren zu zahlen. Weitergehende Ansprüche von Masterplan bleiben unberührt.
e. Die Inanspruchnahme der Services ist technisch von der Eingabe eines Benutzernamens und eines vom Named User gewählten Passworts abhängig.
f. Der Kunde wirkt darauf hin, dass die Named User für den Zugang nur sichere Passwörter wählen und diese regelmäßig während der Vertragslaufzeit ändern, um einen angemessenen Zugangsschutz zu den Accounts zu gewährleisten.



Umfang der Nutzungsrechte des Kunden

a. Masterplan räumt dem Kunden im Rahmen der Named-User-Lizenzen für die Vertragslaufzeit das nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare Recht ein, die Services nach Maßgabe des Vertrages zu nutzen und/oder seinen Named Usern die Nutzung zu gestatten. Das Nutzungsrecht ist auf den Zweck der Schulung der Named User beschränkt.
b. Die zur Nutzung der Services erforderlichen Zugangsvoraussetzungen (z.B. hinsichtlich der Browsersoftware) sind in der Leistungsbeschreibung beschrieben.
c. Sämtliche Rechte an den Services verbleiben bei Masterplan. Der Kunde ist nicht berechtigt, die E-Learning-Videos oder sonstige Inhalte von Masterplan auf eigene Rechner oder sonst außerhalb des Serversystems von Masterplan zu kopieren.
d. Der Kunde darf die E-Learning-Videos und sonstige Inhalte von Masterplan nicht an Dritte weitergeben (d.h. weder veräußern, noch vermieten oder verleihen) und Dritten nicht zugänglich machen.
e. Der Kunde darf die die E-Learning-Videos und sonstige Inhalte von Masterplan nicht übersetzen, abändern, bearbeiten, dekompilieren, zurück entwickeln oder disassemblieren. Gesetzlich zwingende Rechte unter dem Urhebergesetz bleiben unberührt.



Vergütung

a. Für die Bereitstellung der Services zahlt der Kunde eine Servicegebühr in Höhe des in dem Vertrag vereinbarten Betrages pro Named-User-Lizenz pro Vertragsjahr.
b. Die Servicegebühr ist nutzungsunabhängig und fällt auch an, wenn sich weniger als die Höchstzahl der Named User gemäß erworbener Named-User-Lizenzen registrieren und/oder Named User den Service nicht in Anspruch nehmen.
c. Die Servicegebühr ist für jedes Vertragsjahr im Voraus zu zahlen, erstmals mit Abschluss des Vertrages, anschließend dann zu Beginn eines jeden Vertragsjahres.
d. Die jeweilige Zahlung ist jeweils innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der jeweiligen Rechnung von Masterplan bei dem Kunden auf das in der Rechnung angegebene Geschäftskonto von Masterplan zu zahlen. Sämtliche Beträge verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.



Verfügbarkeit der Services

a. Masterplan gewährleistet eine Verfügbarkeit der Services in Höhe von 98% pro Monat.
b. Masterplan ist berechtigt, die Services für fünf (5) Stunden pro Monat für Wartungsarbeiten zu unterbrechen, wenn Arbeiten an ihrem Server und/oder sonstigen Leistungsinhalten vorzunehmen sind, die ohne eine Unterbrechung der Leistungen nicht durchgeführt werden können. Die Zeiten der Wartungsfenster gelten nicht als Zeiten der Nichtverfügbarkeit i.S.d. Ziff. 7.1 dieser Nutzungsbedingungen.
c. Masterplan wird den Kunden nach Möglichkeit im Voraus über Leistungsunterbrechungen und deren voraussichtliche Dauer per E-Mail oder in sonst geeigneter Weise informieren.



Haftung

a. Die Haftung von Masterplan auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Ziff. 8 eingeschränkt.
b. Masterplan haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
c. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Bereitstellung der Services, deren Freiheit von Mängeln, die ihre Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie etwaige Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung der Services ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Kunden oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.
d. Soweit Masterplan gemäß Ziff. 8.2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die Masterplan bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die Masterplan bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln der Services sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Services typischerweise zu erwarten sind.
e. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Masterplan.
f. Masterplan haftet nicht im Fall von Höherer Gewalt. Dies gilt insbesondere für eine Nichteinhaltung der Verfügbarkeitszusage in Ziff. 7.1 dieser Nutzungsbedingungen.



Vertraulichkeit

a. Die Parteien haben alle Vertraulichen Informationen, die eine Partei der anderen Partei unter dem Vertrag mitteilt oder von der anderen Partei erhält, vertraulich zu behandeln und ausschließlich zum Zweck der Leistungserbringung zu benutzen.
b. Die Parteien werden Vertrauliche Informationen vor unbefugtem Zugriff schützen und mit der gleichen Sorgfalt behandeln, die sie bei ihren eigenen, gleichermaßen Vertraulichen Informationen anwenden, mindestens jedoch die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
c. Diese Vertraulichkeitsverpflichtungen gelten nicht für Informationen, die:

  • der empfangenden Partei bekannt waren, bevor sie sie von der anderen Partei unter dem Vertrag erhalten hat, oder

  • die empfangende Partei ohne Rückgriff auf vertrauliche Informationen der anderen Partei selbständig entwickelt hat oder

  • die empfangende Partei von einem Dritten erlangt hat, der in Bezug auf die Nutzung und Weitergabe dieser Informationen nicht an Beschränkungen gebunden ist, oder

  • ohne Verschulden oder Zutun der empfangenden Partei allgemein bekannt sind oder werden oder

  • die eine Partei gegenüber der empfangenden Partei durch schriftliche Erklärung von der Vertraulichkeit ausgenommen hat.



Datenschutz

a. Die Parteien werden die jeweils anwendbaren Datenschutzbestimmungen beachten.
b. Masterplan wird bei der Erbringung seiner Services als Auftragsverarbeiter für den Kunden tätig nach Maßgabe des gesondert vereinbarten Auftragsverarbeitungsvertrages.



Pflichten des Kunden

a. Der Kunde ist für die Schaffung der erforderlichen kundenseitigen Nutzungsvoraussetzungen, insbesondere die Systemvoraussetzungen, Infrastruktur sowie für die Telekommunikationsverbindung zwischen dem Kunden und Masterplan bis zum Übergabepunkt verantwortlich.
b. Der Kunde hat dem Stand der Technik entsprechende technische und organisatorische Sicherheitsstandards einzuhalten und dafür zu sorgen, dass von seinen Systemen keine Viren in die Systeme von Masterplan gelangen.
c. Der Kunde hat die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um die Nutzung der Services durch Unbefugte zu verhindern. Der Kunde wird Masterplan unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass Passwörter Unbefugten bekannt geworden sein könnten.
d. Dem Kunden obliegt außerdem die Überwachung seines Personals und insbesondere der Named User. Er ist verpflichtet, diese zu verpflichten, ihrerseits die für sie geltenden Bestimmungen des Vertrages einzuhalten.
e. Der Kunde darf von Masterplan eingerichtete Sicherheitsmaßnahmen nicht umgehen oder ausschalten, er darf Inhalte von Masterplan nicht verändern.
f. Der Kunde hat von den von ihm bzw. dem Named User im Rahmen der Nutzung der Services an Masterplan übermittelten Daten vor Übermittlung eine Sicherungskopie zu erstellen. Soweit die Services dies technisch ermöglichen, hat der Kunde bzw. der Named User die von ihm während der Nutzung der Services generierten Daten ebenfalls regelmäßig durch Download zu sichern und eigene Sicherungskopien erstellen.
g. Der Kunde darf den Service nicht zu rechtswidrigen Zwecken verwenden.
h. Der Kunde hat Masterplan unverzüglich über Störungen der Services zu unterrichten und Masterplan in angemessenem Umfang bei der Feststellung der Störung und ihrer Ursachen sowie deren Beseitigung zu unterstützen.



Vertragslaufzeit

a. Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und hat eine feste Anfangslaufzeit bis zum Ablauf von einem (1) Jahr ab dem Datum des Kursbeginn.
b. Nach Ablauf des ersten Vertragsjahres verlängert sich der Vertrag automatisch um Verlängerungsperioden von jeweils einem (1) Jahr, wenn er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Ende der Anfangslaufzeit oder der jeweiligen Verlängerungsperiode ordentlich gekündigt wird.
c. Das Recht zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
d. Vor der Kündigung aus wichtigem Grund ist diese schriftlich anzudrohen. Die vertragsbrüchige Partei ist schriftlich abzumahnen und ihr ist Gelegenheit zu geben, innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach Erhalt der Abmahnung die den wichtigen Grund begründenden Missstände zu beheben. Einer Abmahnung bedarf es nicht, wenn die vertragsbrüchige Partei die vertragsgegenständliche Leistung ernsthaft und endgültig verweigert oder besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Kündigung rechtfertigen.
e. Mit Beendigung des Vertrages ist der Kunde nicht mehr berechtigt, die Services oder Teile davon zu nutzen.



Schlussbestimmungen

a. Jede Partei hat die Kosten, die ihr im Zusammenhang mit dem Abschluss und Vollzug des Vertrages und unter dem Vertrag getroffener sonstiger Vereinbarungen entstehen, selbst zu tragen, sofern nicht abweichend vereinbart.
b. Masterplan ist berechtigt, den Namen des Kunden und eine Beschreibung der vertragsgegenständlichen Leistungen in Pressemitteilungen und in sonstigen Marketing-Materialien zu veröffentlichen und zu verwenden. Es wird klargestellt, dass eine solche Nutzung keine Verletzung der Vertraulichkeitsregelungen dieser Nutzungsbedingungen darstellt.
c. Es bestehen keine mündlichen Vereinbarungen zu dem Vertrag. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.
d. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung so nahe wie möglich kommt. Gleiches gilt für den Fall, dass die Parteien nachträglich feststellen, dass der Vertrag lückenhaft ist.
e. Der Vertrag sowie die unter ihm getroffenen Vereinbarungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz von Masterplan.

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